Ab dem 01.01.2018 ist das Angeln für Gastangler am Stausee Orlishausen nur noch von der südlichen Gewässerseite Straßenseite L1058 aus gestattet.
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Hinweise:
- Es besteht kein Anrecht auf einen gesicherten Angelplatz.
- Angelberechtigungen können bei Vollbelegung der Angelplätze in der Verkaufsstelle, wo die Berechtigungen erworben wurden, für ein anderes Gewässer der IG Großbrembach umgetauscht werden.
- Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt.
Zuwiderhandlungen werden mit dem sofortigen Entzug des Erlaubnisscheines und dauerhaftem Angelverbot an den Gewässern der IG Großbrembach geahndet.