Wer ist Online
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- Geschrieben von Vorstand AVU90
Ab dem 01.01.2018 ist das Angeln für Gastangler am Stausee Orlishausen nur noch von der südlichen Gewässerseite Straßenseite L1058 aus gestattet.
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Hinweise:
- Es besteht kein Anrecht auf einen gesicherten Angelplatz.
- Angelberechtigungen können bei Vollbelegung der Angelplätze in der Verkaufsstelle, wo die Berechtigungen erworben wurden, für ein anderes Gewässer der IG Großbrembach umgetauscht werden.
- Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt.
Zuwiderhandlungen werden mit dem sofortigen Entzug des Erlaubnisscheines und dauerhaftem Angelverbot an den Gewässern der IG Großbrembach geahndet.
- Geschrieben von Vorstand AVU90
Die Zufahrt zum Gewässer gegenüber der Straßenseite(L1058) darf nur über Orlishausen erfolgen. Die Anfahrt über den Feldweg aus Richtung Vogelsberg ist untersagt!
Für den Gewässerbesuch von der Straßenseite sind die Parkplätze am Stauwärterhaus bzw. an dem Gartengrundstück zu verwenden.
Die Nichtbeachtung dieser Regelung wird durch die Fischereiaufseher geahndet!