Wir als Anglerverein „Unstrut - 90“ e.V. halten uns beim Thema "catch und release" an die Bestimmungen der Thüringer Fischereiverordnung und an das Tierschutzgesetz (TierSchG) der Bundesrepublik Deutschland.Â
Hier heißt es u.a. Im $ 18, Absatz 1:
"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, ..."
Weiter Info auch auf WikipediaÂ
http://de.wikipedia.org/wiki/Fangen_und_Freilassen
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Catch und Release (Fangen und Freilassen)
- Geschrieben von Vorstand AVU90