Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, daß beim Angeln mit Boot und von Ufer, ein Mindestabstand von 50 m vom Staubauwerk einzuhalten ist.Â
Aufgrund mehrerer Verstöße wurde schon über ein Verbot für das Bootsangeln nachgedacht. Damit es nicht soweit kommt bitten wir euch den Mindestabstand einzuhalten.
Am 28.12.2011 entzog sich ein Angler der Kontrolle durch unsere Fischereiaufseher. Gegen diesen wird nun Ermittelt